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AIFM Beratung

Am 1. Juli 2011 wurde die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (AIFM-Richtlinie) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Richtlinie reguliert nicht die Fonds unmittelbar, sondern die Manager von alternativen Investmentfonds (AIFM) unabhängig davon, ob diese ihren Sitz in der EU oder einem Drittland haben. Der Anwendungsbereich ist weit konzipiert und erfasst alle offenen und geschlossenen Fonds (AIF) mit Sitz in der EU oder einem Drittland, die nicht bereits reguliert werden und unter die OGAW-Richtlinie fallen. Betroffen sind die Verwaltung und der Vertrieb von Hedgefonds, Private Equity Fonds, Immobilienfonds, Rohstofffonds, Infrastrukturfonds und andere Arten institutioneller Fonds und zwar unabhängig von der rechtlichen Struktur des AIF.

Waren bisher die Initiatoren geschlossener Fonds nicht reguliert und unterlagen nur in Ausnahmefällen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, so sieht der Richtlinienentwurf, wenn die Initiatoren in dessen Anwendungsbereich fallen, eine umfassende Regulierung bei der Ausübung der bisherigen Tätigkeiten vor.

In einer engen Zusammenarbeit mit führenden Wirtschaftsprüfungs- und Anwaltskanzleien unterstützt die Dextro Group ihre Kunden bei der Vorbereitung zur Umsetzung von kommenden regulatorischen Anforderungen.

Im Fokus stehen dabei die Artikel 15 (Risikomanagement), 16 (Liquiditätsmanagement, 19 (Bewertung), 23 (Information an Anleger) und 24 (Information an Aufsichtsbehörde) der AIFM-Richtlinie.

Die Beratungsleistungen im Einzelnen:

Beratung bei der Umsetzung der Vorgaben der AIFM-RL

  • Aufnahme Soll/Ist Situation
  • Umsetzung der Anforderungen vor Ort (Organisation und Prozesse)
  • Dokumentation

Unterstützung im Genehmigungsverfahren

  • bei der Antragsstellung zur AIFM-Zulassung
  • während des Zulassungsprozesses

Unterstützung und Übernahme im Wege des Outsourcings

  • Risikomonitoring, Bewertung, Analyse
  • Berichtswesen
  • Teiloutsourcing des Risikomanagementprozesses
 

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